Baum-Darstellung
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10-31-2012, 11:07 AM #11Bronze Member
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Ein direkter Reparaturversuch im Rahmen der Gewährleistung seitens von Philips wäre juristisch der falsche Weg, da sich die Pflicht zur Gewährleistung aus dem Kaufvertrag ergibt, gibt diese auch nur Ansprüche gegen den Verkäufer (hier also Saturn).
Zu einem Sachmangel gehören auch auch Eigenschaften, die der Käufer nach den öffentlichen Äußerungen des Verkäufers oder Herstellers (insbesondere aus der Werbung) erwarten kann.
Also z.B. funktionierendes USB-Recording oder Videotext etc.:
In der Werbung von Philips steht: "Sendungen suchen, programmieren, aufnehmen* und pausieren
* USB-Aufnahmen sind nur für digitale TV-Sender möglich, die von der internetbasierenden, elektronischen Programmzeitschrift abgedeckt werden (länder- und senderabhängig)
oder im Datenblatt Videotext: 1200 Seiten Hypertext
Wenn also z.B. bei der Aufnahme der Ton nicht ordnungsgemäß oder Videotext nicht funktioniert, ist das ein Sachmangel unabhängig davon wie dieser Sachmangel (also mittels FW) behoben werden kann.



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