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Das Philips TV team
gestern hat Philips endgültig den Vogel abgeschossen. Nachdem ich meinen Player ja wie beschrieben zum zuständigen Geschäft trug um meine Garantieansprüche geltend zu machen, rief ich gestern bei diesem an um mich nach dem Verbleib des Gerätes zu erkundigen. Antwort des zuständigen Mitarbeiters: "Ihr Gerät kann nächste Wo wieder abgeholt werden. Philips hat keinen Fehler gefunden."
Wie bitte???????? Im Laden habe ich diesen Fehler mit meinem mitgebrachten Film (Hobbit) vorgeführt. Auch wurde in der Fehlerbeschreibung für Philips explizit darauf hingewiesen was nicht ordnungsgemäß läuft.
Und nun das????? Ich fahre nächste Wo zum Geschäft und schau´mir das an, vielleicht haben die Helden ja ein neues Update draufgespielt (was ich nicht glaube). Falls doch, werde ich dies hier umgehend mitteilen. Falls nicht und der Fehler besteht weiterhin werde ich rechtliche Schritte einleiten. Philips = GOLLUM
Ich bin, wieder mal, enttäuscht und zudem auch berechtigt sehr verärgert.
PS: Ich finde es ja human von den Leuten, Philips eine Frist zu geben um ihre Geräte bzw. dessen Software zu verbessern. Aber, wir sind Kunden und der Kunde ist König. Also haben wir auch von Anfang an, nachdem wir für das Produkt bezahlt haben, Anspruch auf ein 100%ig funktionierendes Gerät. Noch dazu bestehen die Fehler ja schon seit geraumer Zeit und was ist passiert von Seiten Philips in diesem bis jetzt laufenden Zeitfenster? Nichts....
Fazit: Fristsetzung gewähren und abwarten? Von meiner Seite aus NEIN.
Geändert von Spezialist13 (05-25-2013 um 05:00 AM Uhr)
Hallo zusammen,
es trifft zu, wenn Spezialist13 darauf hinweist, dass jeder Käufer Anspruch auf ein 100%ig funktionierendes Gerät hat - jeder von uns hat auch seinen Kaufpreis zu 100 % bezahlt.
Es fragt sich nur, wie man seinen Gewährleistungsanspruch am klügsten durchsetzt. Dabei ist klar, dass sich der jeweilige Händler das Unvermögen der Firma Philips nur ungern ans Bein binden lässt. Er wird auf seine Geschäftsbedingungen verweisen und das Gerät "zur Nachbesserung" ein bißchen herumschicken, um so erstmal Zeit zu gewinnen.
Steht jedoch fest, dass in angemessener Zeit eine Nachbesserung unmöglich ist, werde ich zu Recht auf Wandlung des Kaufvertrages bestehen. Der Firma Philips ist der hier im Einzelnen beschriebene Konstruktionsfehler seit Monaten bekannt und ihr ist eine angemessene Frist zur Behebung dieses Mangels bis zum
10. Juni 2013
gesetzt worden. Erfolgt die Rückgabe des Gerätes mit einem Ausdruck der entscheidenden Passagen dieses Threads - insbesondere der Ankündigung der Philips-Mitarbeiter zur Fehlerbehebung Updates zu entwickeln - bleibt nach fruchtlosem Fristablauf nur noch die Rückzahlung des Kaufpreises, weil dann von vornherein feststeht, dass es nicht möglich ist, den Konstruktionsfehler in angemessener Zeit zu beseitigen. Wenn sich in dieser Weise Tausende Kunden verhalten, wird das nicht ohne Wirkung auf die Firma Philips bleiben, sich ernsthaft um ein fristgerechtes Update zu bemühen.
Beste Grüße
Geändert von verlorener Kunde (05-25-2013 um 10:58 AM Uhr)
The Following 2 Users Say Thank You to verlorener Kunde For This Useful Post:
Hallo,
ich habe nun schlussendlich meinen BDP 5200/12 ebenfalls zurück an den Händler (redcoon) geschickt. Dieser hat eine Weiterleitung zu einer Vertragswerkstatt veranlasst (...na dann mal viel Glück! Die Mühe hätten sie sich wohl sparen können!). Ich hoffe auf die Kulanz und Geradlinigkeit des Händlers. Im besten Fall tauscht er mir den Player gegen ein Ersatzgerät einer anderen Marke. Ansonsten werde ich wohl noch länger mit Euch dieses Thema beackern.
Viele Grüße und dran bleiben!!!
@ verlorener Kunde
Danke für diesen Post! Kann mich dem nur anschließen und werde Deinen Anregungen folgen und mit Fristsetzung auf Mängelbeseitigung bestehen.
Kann auch nur dafür plädieren, dass alle mitziehen!
The Following 2 Users Say Thank You to Elias For This Useful Post:
Zum Thema gesetzliche Gewährleistung.
1. Ein Gewährleistungsanspruch bezieht sich immer auf die Mangelfreiheit der gekauften Ware im Zeitpunkt des Kaufes.
2. Ansprechpartner ist für den Käufer der Verkäufer (Händler).
3. Während der ersten 6 Monate nach dem Kauf wird gesetzlich angenommen, dass der Mangel schon beim Kauf vorhanden war. Der Verkäufer muss deshalb im Zweifel nachweisen, dass die Ware einwandfrei geliefert wurde. Erst nach Ablauf von 6 Monaten muss der Käufer nachweisen, dass die Ware schon beim Kauf mit Mängeln behaftet war.
4. Bevor der Kunde den Artikel zurückgeben kann, hat der Verkäufer zwei Versuche zur Reparatur bzw. Nachbesserung oder kann die Ware austauschen (Umtausch). Erst, wenn dann immer noch die Sache mit Mängeln behaftet ist oder die Nachbesserung unzumutbar lange dauert, muss der Kaufpreis zurückerstattet werden (Wandlung). Bei geringfügigen Mängeln ist die Minderung des Kaufpreises zulässig.
Ich habe am Wochenende eine neuen Kaffeeautomaten gekauft und es wurde kein Produkt von Philips und das aus Prinzip!
The Following 2 Users Say Thank You to Kunde0815 For This Useful Post:
@Kunde0815:
Vielen Dank für Deinen zutreffenden Post!
Ergänzen kann man noch,
dass der hier besprochene Konstruktionsfehler im Zeitpunkt des Kaufs vorhanden war - wie jeder Konstruktionsfehler. Der Nachweis ist auch nach Ablauf von sechs Monaten einfach, wie dieser Thread zeigt;
dass dem Käufer eine Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Umtausch unzumutbar ist, wenn es nicht möglich ist, den Fehler hierdurch in angemessener Zeit zu beheben.
Dies dürfte nach dem
10. Juni 2013
für die BDP 2980/12 und 5200/12 feststehen, wenn Philips versagt.
auch auf die Gefahr etwas überlesen zu haben, möchte ich fragen ,ob jemand weiss, warum ich bei meiner Anlage HTS4562/12 über philips TV 42PFL7666K die Brille um 180 grad drehen muss, um den neu gekauften Film Hobbit 3d richtig plastisch sehen zu können. Ansonsten erscheint alles unscharfes perspektifisch falsch.Gibt es da einen Trick in den Einstellungen oder ist die Konstellation irgendwie schlecht.
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